Zuzug / Wegzug
Die Anmeldung auf dem Einwohnerdienst muss persönlich innert 8 Tagen erfolgen. Zuvor muss beim ehemaligen Wohnort bereits die Abmeldung vorgenommen worden sein.
Für die Anmeldung ist erforderlich:
Schweizerinnen und Schweizer
- Heimatschein
- Familienbuch (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
Ausländerinnen und Ausländer
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Familienbuch oder Familienregisterauszug
Bei einem Zuzug vom Ausland oder von einem anderen Kanton empfehlen wir vorgängig mit dem Einwohnerdienst Kontakt aufzunehmen.
Adressänderungen innerhalb von Freienwil
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen ebenfalls innert 8 Tagen gemeldet werden.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
Schweizerinnen und Schweizer: Schriftenempfangsschein und Identitätskarte
Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis
Abmeldung / Wegzug
Die Abmeldung beim Einwohnerdienst muss persönlich innert 14 Tagen seit dem Wegzugsdatum erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
Schweizerinnen und Schweizer: Schriftenempfangsschein und Identitätskarte
Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis
Elektrizität/Gas/Wasser / Meldung bei Adressänderung oder Wegzug
Wird das Ablesen des Zählerstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt gewünscht, muss dies frühzeitig den entsprechenden Werken mitgeteilt werden.
Strom: Elektra Ehrendingen 056 222 03 09
Wasser: info center freienwil 056 222 35 53
Militär / Zivilschutz
Militärische Meldepflichtige (bis zum vollendeten 42. Altersjahr) müssen die Änderung der Wohnadresse innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef melden.
Militärisch Meldepflichtige, die sich ins Ausland begeben, haben folgendes zu beachten:
Auslandaufenthalt bis höchstens 12 Monate
In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionskontrollführer (Sektionschef) auch nicht ab.
Bitte beachten
- Sie sorgen für die Verbindung mit dem Sektionschef, indem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten.
- Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen.
- Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
- Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
- Das Gesuch um Auslandurlaub (Formular 1.36) ist beim Sektionschef oder Kreiskommando erhältlich und muss rechtzeitig - in der Regel 2 Monate vor der Abreise - beim Kreiskommando eingereicht werden. Dies gilt neu auch für alle Offiziere.
Zivilschutzpflichtige Personen haben beim Wegzug aus der Gemeinde die persönlich gefasste Ausrüstung auf der Zivilschutzstelle abzugeben.

