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Reduktion Gefahrenstufe Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5

Der Regierungsrat hat die Gefahrenstufe Waldbrand per 27. August 2026, 12:00 Uhr, auf Stufe 4 von 5 gesenkt.

Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.

  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

Bitte beachten Sie das offizielle Merkblatt Gefahrenstufe 4.