Reduktion Gefahrenstufe Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5
Der Regierungsrat hat die Gefahrenstufe Waldbrand per 27. August 2026, 12:00 Uhr, auf Stufe 4 von 5 gesenkt.
Es gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.
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Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
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Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.
Bitte beachten Sie das offizielle Merkblatt Gefahrenstufe 4.