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Bedingtes Feuerverbot (Stufe 5 von 5)

Am 30. Juli 2018, 17:00 Uhr, wurde der Kanton Aargau auf die Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 hochgestuft (sehr grosse Gefahr)! Das absolute Feuerverbot wurde jedoch am 15. August 2018, 14:00 Uhr in ein bedingtes Feuerverbot umgewandelt. Somit sind kontrollierte Grillfeuer mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald wieder erlaubt. Alle Details und ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie in den unten verlinkten Dokumenten:

Medienmitteilung Feuer- und Feuerwerksverbot

Merkblatt Trockenheit Gefahrenstufe 4 von 5