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Medienmitteilung Baubewilligung Swisscom-Mobilfunkanlage

Der Gemeinderat Freienwil hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2024 dem Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkanlage mit Mast auf Parzelle 79 beim Sportplatz die Bewilligung erteilt.

Es handelt sich bereits um das dritte Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf dieser Parzelle. Beim ersten Versuch im Jahr 2017 ging es um einen 25 Meter hohen Mast für Swisscom und Salt. Aufgrund zahlreicher Einwendungen und eines abschlägigen Berichts des Ortsbildgutachters zog die Swisscom das Gesuch in Absprache mit dem Gemeinderat zurück. Der Gemeinderat setzte eine Kommission für die Suche nach einem alternativen Standort ein. Es wurden 49 Standorte einer Prüfung unterzogen. Übrig blieb jedoch nur der Standort beim Sportplatz. Im Juni 2021 erteilte der Gemeinderat der Swisscom die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit einem auf 18 Meter reduzierten und gegen Norden verschobenen Mast. Die Swisscom zeichnete nun als einziger Anbieter. Weil der Kantonsstrassenabstand unterirdisch und auf Höhe der Antennen leicht unterschritten wurde und somit die Antennen näher an den Mast verschoben und neu ausgerichtet werden mussten, lehnte der Regierungsrat im Beschwerdeverfahren das Baugesuch ab.

Nun hatte der Gemeinderat über das erneuerte Gesuch, unter Einhaltung des Kantonsstrassenabstandes, zu entscheiden. Das Baugesuch war am 20. Februar 2023 eingegangen. Während der Auflagefrist gingen vier Einwendungen von sieben Personen ein.

Die Swisscom entschädigt die Gemeinde gemäss Mietvertrag mit einem jährlichen Beitrag von CHF 8'000. Die vorgeschriebenen Strahlen-Grenzwerte werden gemäss kantonaler Zustimmung überall eingehalten. Die Zustimmung des Ortsbildgutachters liegt ebenfalls vor. Die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons empfiehlt die Einwendungen bezüglich der kantonalen Prüfpunkte abzulehnen.

Gestützt auf die kantonale Zustimmung, das Fachgutachten Ortsbild und die entsprechenden Stellungnahmen zu den Einwendungen hat der Gemeinderat das Baugesuch am 29. Januar 2024 mit Auflagen zur Bepflanzung und zur Ausführung und Farbgebung des Mastes bewilligt.

Die Anlage wird mit der Inbetriebnahme kontrolliert und überwacht. Das Controlling untersteht der Abteilung für Umwelt. Sollten erhöhte Strahlungswerte festgestellt werden, so wird automatisch eine Meldung abgesetzt. Erfolgt eine Änderung an der Antenne, so ist zwingend eine Nachmessung erforderlich.

Der Gemeinderat verlangt zudem, dass die möglichen Standorte für einen Spielplatz oder ein Gewerbehaus gemäss dem Entwurf der neuen Bau- und Nutzungsordnung bei der Abnahmemessung ebenfalls überprüft werden. Wenn die Werte an diesen Standorten für diese Nutzung zu hoch wären, so wäre bei einer späteren Realisierung eine Anpassung seitens Swisscom obligatorisch.

Der Kanton stellt der betroffenen Bevölkerung sogenannte Dosimeter zur Verfügung mit denen die tatsächliche Strahlenbelastung unabhängig von der Mobilfunkbetreiberin gemessen werden kann. Der Gemeinderat wird eine Nachmessung mit diesem Gerät etwa nach einem Jahr von sich aus vornehmen.

Der Gemeinderat