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Grabräumung 2024

Grabräumung 2024

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Freienwil per 2. September 2024 die folgenden Gräber aufgehoben:

Grab Nr. 1 bis 10, der Jahre 1984 bis 1999

Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. August 2024 zu räumen. Falls auf die Räumung innert dieser Frist verzichtet wird, erfolgt die Grabräumung durch die Gemeinde. Die Grabsteine, allfällige Umfassungen, Pflanzen, Utensilien etc. gehen nach dem 31. August 2024 entschädigungslos ins Eigentum der Einwohnergemeinde Freienwil über und werden fachgerecht entsorgt.


5423 Freienwil, 21. März 2024 Gemeinderat Freienwil