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Feuerwerksverbot am 1. August 2026 in Freienwil

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Aargau seit dem 24. Juni 2026 die Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Der Kanton hat ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Auch ausserhalb dieser Bereiche besteht ein erheblich erhöhtes Brandrisiko.

In der Gemeinde Freienwil dürfen Feuerwerkskörper grundsätzlich nur am 1. August und am 31. Dezember abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt.

Der Gemeinderat Freienwil hat deshalb am 21. Juli 2026 beschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet Freienwil zu verbieten. Damit soll die Gefahr von Bränden reduziert werden.

Aus denselben Sicherheitsgründen wird in diesem Jahr auch auf das traditionelle 1. Augustfeuer der Gemeinde verzichtet.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Unterstützung zugunsten der Sicherheit.

20260721_Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot 1. August 2026.pdf