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Öffentliche Auflage Waldgrenzenplan Kanton Aargau

Der Waldgrenzenplan vom Kanton Aargau wird vom 1. bis zum 30. September 2019 aufgelegt. Die öffentliche Auflage des Waldgrenzenplans von Freienwil kann in gedruckter Form auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder in digitaler Form unter folgendem Link

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Wald, Entfelderstrasse 22, Aarau, 062 835 28 20, waldgrenzenplan@ag.ch

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz,WaG). Diese Einsprachensind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG) vom 4. Dezember 2007.