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Zu- und Wegzüge

Zuzug / Anmeldung

Herzlich Willkommen in unserer Gemeinde.

Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb 14 Tagen seit Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste anmelden.

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung in der Vorgemeinde)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)
  • Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
  • Krankenkassennachweis

Ausländische Staatsangehörige (Zuzug innerhalb Kanton Aargau):

  • Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel Vorgemeinde)
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)
  • Geburtsscheine (der zuziehenden Kinder)
  • Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
  • Krankenkassennachweis

Ausländische Staatsangehörige (Zuzug anderer Kanton und Ausland):

  • 1 Foto (EU/EFTA-Bürger)
  • Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung
  • Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)
  • Geburtsscheine (der zuziehenden Kinder)
  • Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
  • Krankenkassennachweis

Wegzug / Abmeldung

Den Wegzug aus der Gemeinde ist innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
  • Wegzugsadresse

Ausländische Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
  • Wegzugsadresse
  • Ausländerausweis