Zu- und Wegzüge
Zuzug / Anmeldung
Herzlich Willkommen in unserer Gemeinde.
Damit wir Sie in unser Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb 14 Tagen seit Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste anmelden.
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung in der Vorgemeinde)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn verheiratet)
- Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug innerhalb Kanton Aargau):
- Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldestempel Vorgemeinde)
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Geburtsscheine (der zuziehenden Kinder)
- Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis
Ausländische Staatsangehörige (Zuzug anderer Kanton und Ausland):
- 1 Foto (EU/EFTA-Bürger)
- Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- Arbeitsvertrag oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Scheidungsurteil (wenn geschieden)
- Geburtsscheine (der zuziehenden Kinder)
- Mietvertrag / Mietbestätigung / Untermietvertrag
- Krankenkassennachweis
Wegzug / Abmeldung
Den Wegzug aus der Gemeinde ist innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige:
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Wegzugsadresse
Ausländische Staatsangehörige:
- Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein
- Wegzugsadresse
- Ausländerausweis