Über die BNO-Revision

Die Arbeiten zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) starteten Ende 2018.
Im Dezember 2021 wurden die Entwürfe vom Gemeinderat verabschiedet und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Nach der kantonalen Rückmeldung und entsprechenden Anpassungen wurde von Oktober bis Dezember 2022 das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Im Juni 2022 wurde von der Gemeindeversammlung zusätzlich die Erstellung eines kommunalen Gesamtplans Verkehr (KGV) beschlossen. Im Juni 2023 fand zum Entwurf ebenfalls eine Mitwirkung statt.
Im Herbst 2023 wurden die Mitwirkungsbeiträge der beiden Planwerke BNO und KGV aufeinander abgestimmt und dem Kanton anschliessend zur Vorprüfung unterbreitet (BNO: zweite Vorprüfung, KGV einzige Vorprüfung).
Der abschliessende Vorprüfungsbericht des Kantons ging Ende August 2024 ein. Die BNO wurde daraufhin amtlich publiziert. Die öffentliche Auflage dauerte vom 11.10.2024 bis 11.11.2024.
Während der öffentlichen Auflage gingen 20 Einwendungen ein. Im Februar 2025 fanden die Einwendungsverhandlungen statt. Im April entschied der Gemeinderat einzeln über die Einwendungen.
Die Gemeindeversammlung stimmte der Vorlage am 26.06.2025 zu. Die Referendumsfrist lief am 05.08.2025 ab. In der anschliessenden Beschwerdefrist ging eine Beschwerde ein, die sich gegen die festgelegten Zo-
nen zum Gewässerraum und zum Hochwasserschutz richtet. Über die Beschwerde entscheidet der Regierungsrat. Die revidierte BNO wird vom Grossen Rat frühestens Mitte 2026 genehmigt, wonach sie in Kraft treten kann.