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Kommunaler Gesamtplan Verkehr

Im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) formuliert die Gemeinde Freienwil ihre Ziele im Bereich Verkehr sowie entsprechende Umsetzungsmassnahmen. Er ist abgestimmt mit der laufenden Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Mit dem KGV werden der öffentliche Verkehr, der Fussverkehr, der Veloverkehr und der motorisierte Verkehr aufeinander und mit der Siedlungsentwicklung koordiniert.

Vom 1. bis 30. Juni 2023 fand das Mitwirkungsverfahren zum KGV statt. Nach der Abstimmung mit dem Mitwirkungsverfahren der BNO-Revision wurde die Mitwirkung KGV abgeschlossen. Der Gemeinderat verabschiedete am 9. Oktober 2023 die Vorlage und reichte sie dem Kanton zur Vorprüfung ein. 

Der Mitwirkungsbericht führt alle Mitwirkungseingaben auf und beantwortet sie. Er zeigt auf, ob und wie die Vorschläge in den KGV aufgenommen wurden. Integriert in den Bericht sind auch die Resultate der Bevölkerungsumfrage, die zusammen mit der Mitwirkung durchgeführt wurde: Mitwirkungsbericht

Nach der Vorprüfung durch den Kanton wird der KGV angepasst und durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt. Weil der KGV nicht grundeigentümerverbindlich ist, gibt es keine öffentliche Auflage.

Für die Mitwirkung zum KGV standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

KGV-Bericht - Entwurf zur Mitwirkung

KGV-Teilpläne - Entwurf zur Mitwirkung  (Vergrösserung Ausschnitt Dorf)

Begleittext zur Mitwirkung KGV (Informationen)

Zwischenresultate der BNO-Mitwirkung

Infoveranstaltung vom 31.05.2023 (Präsentation)

Projektskizze für Buslinie Niederweningen - Freienwil - Turgi

Weitere Unterlagen:

Zum Gemeindeporträt Freienwil des regionalen Gesamtverkehrskonzeptes