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Meldung als Tagesfamilie

Eine Person oder Familie, die in Freienwil Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls sie ein bis maximal fünf Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt betreut.

Nicht als Tageskinder gelten:

  • eigene Kinder
  • Kinder, deren Eltern zum engeren Verwandtenkreis gehören
  • Kinder, welche zu Besuch weilen
  • Kinder, welche nur den Mittagstisch von 11:30 – 13:30 Uhr (ohne Entgelt) besuchen

Die Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für die einzelnen Betreuungsverhältnisse.
Sind in einer Tagesfamilie zeitweise mehr als fünf Kinder unter 12 Jahren anwesend (wobei auch die oben aufgeführten Nicht-Tageskinder zu zählen sind) oder werden während mehr als 20 Stunden pro Woche Tageskinder betreut, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen für Kindertagesstätten (vgl. Qualitätsrichtlinien [pdf, 346 KB]), auch wenn die Betreuung der Tageskinder unentgeltlich erfolgt.
Freienwil hat mit dem Kinderbetreuungsreglement [pdf, 3.5 MB] vom 01.08.2018 beschlossen, dass Betreuungsverhältnisse gegen Entgelt entsprechenden Qualitätsrichtlinien unterliegen. Diese Qualität kann von der Gemeinde kontrolliert werden.
Die selbständige Tätigkeit als Tagesfamilie erfordert eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die auch die Tageskinder einschliesst. Das Einkommen untersteht der Steuerpflicht und den einschlägigen BVG-Regelungen. Zur Sicherstellung der Qualitätsanforderungen und zur Vereinfachung der Administration wird empfohlen, sich als Tagesfamilie einem entsprechenden Verein anzuschliessen (z.B. Verein Die Tagesfamilie, Dättwil, www.dietagesfamilie.ch).

Falls Sie meldepflichtig sind, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und unterzeichnen es.
  2. Sie besorgen sich einen Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug).
  3. Diese zwei Dokumente (Meldeformular und Strafregisterauszug) senden Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die Gemeindeverwaltung Freienwil.
  4. Die Gemeinde behält sich unangemeldete Aufsichtsbesuche vor, die ca. eine Stunde dauern und protokolliert werden. Halten Sie dafür Ihre Versicherungsnachweise bereit.

Die Aufsicht untersteht der Schweigepflicht. Alle Ihre Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.

Dokumente

Meldeformular für Tagesfamilien [pdf, 170 KB]
Kinderbetreuungsreglement [pdf, 3.5 MB]
Qualitätsrichtlinien [pdf, 346 KB]