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Qualitätsstandards

Das kantonale Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG) trat am 01.08.2016 in Kraft und soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Es verpflichtet die Gemeinden, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen. Mit dem Gesetz wird dem Gemeinderat die Aufgabe übertragen, die Qualitätsstandards des Angebots festzulegen und zu beaufsichtigen.

Der Gemeinderat hat die Qualitätsrichtlinien für Kinderbetreuungsangebote zusammengestellt. Das Dokument basiert auf den gesetzlichen Grundlagen und legt die Mindestanforderungen für alle Formen der Kinderbetreuung gegen Entgelt fest. Es regelt die Qualitätsanforderungen, Bewilligungsregeln und die Aufsichtspflicht für Tagesstrukturen, Tagesfamilien und allfällige Kindertagesstätten.

Dokumente

Qualitätsrichtlinien Kinderbetreuung [pdf, 346 KB]